ACT Außenhandel

Informationen

Die Globalisierung lässt die Landesgrenzen verschwinden. Aus diesem Grund ist der Handel mit anderen Ländern unerlässlich. Die Exportwirtschaft wird auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag für den österreichischen Arbeits- und Wirtschaftsstandort leisten.

Viele der heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Übungsfirmen werden künftig in Export- oder Handelsunternehmen tätig sein und mit Exportvorgängen konfrontiert sein.

Für innovative und exportorientierte Übungsfirmen gibt es genug Märkte mit viel Potenzial. Man muss es nur nutzen – und dabei helfen wir!

Außenhandel bezeichnet im Allgemeinen den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern.
Aus der Sicht eines EU-Mitgliedstaates unterscheidet man:

– den Außenhandel mit einem EU-Staat und
– den Außenhandel mit einem NICHT EU-Staat (Drittstaat).

Handel mit einem EU-Staat

Handel mit einem EU-Staat

INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG

Warenlieferung von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der EU

Erfahren Sie mehr über:

    • Steuerbefreiung

    • Rechnungslegung

    • Zusammenfassende Meldung

    • Intrastat

INNERGEMEINSCHAFTLICHER ERWERB

Warenlieferung von einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Österreich. Erfahren Sie mehr über:

    • Wann liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?

    • Erwerbsteuer

Handel mit einem NICHT EU-Staat

Handel mit einem NICHT EU-Staat

Der Warenverkehr mit Drittstaaten unterscheiden sich grundsätzlich von den vergleichsweise einfachen Lieferungen und Erwerben innerhalb der EU, da beim Handel mit Drittstaaten die Außengrenze der EU (und somit die Zollgrenze) überschritten wird.

Informationen für Einsteiger: Einfuhr, Ausfuhr, Begriffsbestimmungen

 

EXPORT

Ausfuhrbestimmungen EU/Österreich

Basiswissen – Ausfuhr von Waren aus der EU

Exportgarantie – Exporthaftungsverfahren

IMPORT

Einfuhrbestimmungen EU/Österreich

Basiswissen – Einfuhr von Waren in die EU

Import Einfuhrumsatzsteuer

Rechnungslegung und Begleitdokumente

Rechnungslegung und Begleitdokumente

Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes.

Der Exporteur verwendet die Handelsrechnung für die zollamtliche Abfertigung in der Ausfuhr aus Österreich. Im Empfängerland dient sie amtlichen Zwecken. So verwendet sie der Importeur als Nachweis des
Transaktionswertes zur Erstellung der Bemessungsgrundlage für Zoll und allfällige Steuern.

    • Zolltarifnummer: für die Suche nach der Warenbeschreibung (Warenbezeichnung) klicken Sie hier

Für den Export ist auch die Ausstellung von Begleitdokumenten erforderlich. Vielfach verlangt der Importstaat die Beglaubigung dieser Dokumente oder eine Bestätigung über den Warenursprung. (wko.at)

Incoterms 2020

Incoterms 2020

Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms treffen einheitliche Regelungen zu wesentlichen Rechten und Pflichten, die Verkäufern und Käufern im Zuge von Lieferverträgen im internationalen Handel entstehen.

Mit klaren Bestimmungen, beispielsweise zur Aufteilung der Transportkosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder zum Übergangszeitpunkt des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer, helfen die Incoterms, Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten im internationalen Handel zu vermeiden. Die Incoterms sind in Form der charakteristischen Kurzform aus drei Großbuchstaben – zB. EXW, FOB oder DDP – Bestandteil der meisten internationalen Lieferverträge. (Quelle: www.wko.at/)

Wichtige Neuerungen von Incoterms 2010 zu Incoterms 2020:

  • Die Beförderung der Waren kann nun ausdrücklich auch mit eigenen Verkehrsmitteln erfolgen.
  • DAT wurde in DPU umbenannt und kann nun an einem beliebigen, vereinbarten Ort entladen werden.
  • Der Versicherungsschutz für CIP wurde erweitert. (unterschiedlicher Mindestversicherungsschutz für CIF und CIP)
  • FCA kann nach Absprache die Übermittlung von Konnossement an den Verkäufer beinhalten.
  • Kosten und Sicherheitsanforderungen wurden für jede Klausel genauer festgelegt.

Incoterms 2020 – Infoblatt

Incoterms 2020 – Übersicht

 

Wussten Sie, dass …

  • die internationale Handelsklauseln als INCOTERMS im Jahr 1936 der Internationalen Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) formuliert und veröffentlicht wurden?
  • 90 % aller internationalen Kaufverträge eine Incoterms Klausel beinhalten?
  • 200 000 mal täglich die Incoterms zu Rate gozogen werden?
  • in über 120 Ländern der Welt Incoterms verwendet werden?

Quelle: https://www.icc-austria.org

 

Literatur:
Incoterms 2020 / Spielregeln für nationale und internationale Warenlieferungen, Prof. Dr. Markus Hämmerle, Handelsakademie Feldkirch, November 2019

Weitere Informationen unter:
WKO
ICC Austria International Chamber of Commerce

Kontakt

ACT Außenhandel
Mag. Miroslava Höger
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 653 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at