Informationen
Der internationale Handel, auch Außenhandel genannt, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr und Austausch von Dienstleistungen.
Aus der Sicht eines EU – Mitgliedstaates unterscheidet man:
– den Außenhandel mit einem EU – Staat und
– den Außenhandel mit einem NICHT EU – Staat (Drittstaat).
Prüfe dein Fachwissen
Fachbegriffe (wie zB. Valuten, Devisen, Arten der Auslandsgeschäfte, Steuer) und Umrechnung von Fremdwährungen.
Handel mit einem EU-Staat
INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG
Warenlieferung von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der EU
Erfahren Sie mehr über:
-
- Steuerbefreiung
-
- Rechnungslegung
-
- Zusammenfassende Meldung
-
- Intrastat
INNERGEMEINSCHAFTLICHER ERWERB
Warenlieferung von einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Österreich. Erfahren Sie mehr über:
-
- Wann liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?
-
- Erwerbsteuer
Handel mit einem NICHT EU-Staat
Der Warenverkehr mit Drittstaaten unterscheiden sich grundsätzlich von den vergleichsweise einfachen Lieferungen und Erwerben innerhalb der EU, da beim Handel mit Drittstaaten die Außengrenze der EU (und somit die Zollgrenze) überschritten wird.
Informationen für Einsteiger: Einfuhr, Ausfuhr, Begriffsbestimmungen
EXPORT
Ausfuhrbestimmungen EU/Österreich
Basiswissen – Ausfuhr von Waren aus der EU
Exportgarantie – Exporthaftungsverfahren
IMPORT
Einfuhrbestimmungen EU/Österreich
Rechnungslegung und Begleitdokumente
Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes.
Der Exporteur verwendet die Handelsrechnung für die zollamtliche Abfertigung in der Ausfuhr aus Österreich. Im Empfängerland dient sie amtlichen Zwecken. So verwendet sie der Importeur als Nachweis des
Transaktionswertes zur Erstellung der Bemessungsgrundlage für Zoll und allfällige Steuern.
-
- Zolltarifnummer: für die Suche nach der Warenbeschreibung (Warenbezeichnung) klicken Sie hier
Für den Export ist auch die Ausstellung von Begleitdokumenten erforderlich. Vielfach verlangt der Importstaat die Beglaubigung dieser Dokumente oder eine Bestätigung über den Warenursprung. (wko.at)
Incoterms 2020
Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms treffen einheitliche Regelungen zu wesentlichen Rechten und Pflichten, die Verkäufern und Käufern im Zuge von Lieferverträgen im internationalen Handel entstehen.
Mit klaren Bestimmungen, beispielsweise zur Aufteilung der Transportkosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder zum Übergangszeitpunkt des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer, helfen die Incoterms, Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten im internationalen Handel zu vermeiden. Die Incoterms sind in Form der charakteristischen Kurzform aus drei Großbuchstaben – zB. EXW, FOB oder DDP – Bestandteil der meisten internationalen Lieferverträge. (Quelle: www.wko.at/)
Wichtige Neuerungen von Incoterms 2010 zu Incoterms 2020:
- Die Beförderung der Waren kann nun ausdrücklich auch mit eigenen Verkehrsmitteln erfolgen.
- DAT wurde in DPU umbenannt und kann nun an einem beliebigen, vereinbarten Ort entladen werden.
- Der Versicherungsschutz für CIP wurde erweitert. (unterschiedlicher Mindestversicherungsschutz für CIF und CIP)
- FCA kann nach Absprache die Übermittlung von Konnossement an den Verkäufer beinhalten.
- Kosten und Sicherheitsanforderungen wurden für jede Klausel genauer festgelegt.
Wussten Sie, dass …
- die internationale Handelsklauseln als INCOTERMS im Jahr 1936 der Internationalen Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) formuliert und veröffentlicht wurden?
- 90 % aller internationalen Kaufverträge eine Incoterms Klausel beinhalten?
- 200 000 mal täglich die Incoterms zu Rate gozogen werden?
- in über 120 Ländern der Welt Incoterms verwendet werden?
Quelle: https://www.icc-austria.org
Literatur:
Incoterms 2020 / Spielregeln für nationale und internationale Warenlieferungen, Prof. Dr. Markus Hämmerle, Handelsakademie Feldkirch, November 2019
Weitere Informationen unter:
WKO
ICC Austria International Chamber of Commerce
Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt
Fakten zum Zoll
Downloads: Tätigkeiten auf einen Blick
Brexit
Informationen der WKO
Brexit: Alles was Unternehmer wissen müssen – WKO.at
Warenverkehr und Zoll
Internetshopping und Versandhandel
Pressemeldungen
Informationen rund um den Brexit
Links
Kontakt
Außenhandel – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 653 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at