ACT Sozialversicherung

Informationen

Das Login in der sv.online besteht aus Firmenbuchnummer und Firmenbuchpasswort.

Neue Sätze seit 1.1 2023

Höchstbeitragsgrundlage: € 5.850,00 (Sonderzahlungen € 11.700,00)
Geringfügigkeitsgrenze: € 500,91 (Eineinhalbfache € 751,37)
Verrechnungsgruppen für verminderte Arbeitslosenversicherungsbeiträge:
– 3 % – Eink. bis € 1.885,–
– 2 % – Eink. von € 1.885,– bis € 2.056,–
– 1 % – Eink. über € 2.056,– bis € 2.228,–

Service-Entgelt für die e-card (fällig erst im November 2023 für das Jahr 2024) 13,35 € pro Mitarbeiter/in.

NEU  ab 01.01.2023:  Der Unfallversicherungsbeitrag wurde mit 1.1.2023 von 1,2% auf 1,1 % gesenkt!!!
Der Gesamtbeitragssatz beträgt daher 39,15 %.

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Überweisungen

Überweisungen

Für Überweisungen der Kommunalsteuer finden Sie nachfolgend die Kontoverbindung der Stadtkasse: ACT-Bank: IBAN: AT 489900000100004220, BIC: ACTBATW0 (0=Null)

KRANKENKASSA-ZAHLSCHEIN von der ACT-Bank verwenden und DG-Kontonummer angeben!
Nur so können die Beitragszahlungen berücksichtigt werden und Ihrem jeweiligen Dienstgeberkonto zugeordnet werden.
Wenn Sie einen EINZIEHUNGSAUFTRAG einrichten möchten, so müssen Sie das bei der Sozialversicherung UND bei der ACT Bank bekanntgeben (jeweils im online Bereich)!!!

Sozialversicherung Zeitplan

Sozialversicherung Zeitplan

Rechtzeitig seine Arbeiten erledigen, ist besonders im Bereich der Sozialversicherung sehr wichtig. Hier sind mehrere Fristen genau einzuhalten.

Am 7.jeden Monats werden die Einziehungsaufträge, die bei der sv.online UND bei Ihrer Bank eingerichtet sind, vorgenommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bankkonto gedeckt ist.
Am 15.jeden Monats Sowohl der Dienstgeberanteil als auch der Dienstnehmeranteil sind spätestens bis zum 15. des nächsten Monats gesammelt für alle Mitarbeiter*innen an die ACT Sozialversicherung zu überweisen.
Am 24.jeden Monats werden die mBGM verarbeitet und die Beträge des vorletzten Monats auf Ihr sv.online Konto gebucht.
Am Ende jeden Monats muss die mBGM für alle angemeldeten Mitarbeiter/innen mittels ELDA an die ACT Sozialversicherung gesendet werden.

Schuljahresende (Ende der Übungsfirmenarbeit)

Schuljahresende (Ende der Übungsfirmenarbeit)

Bitte alle angemeldeten Mitarbeiter/innen mittels ELDA von der Krankenkasse  abmelden.

Es gibt kein ruhend stellen mehr – die Dienstgeberkonten müssen immer zu Beginn des Übungsfirmenjahres wieder mittels sv.online aktiviert werden.

Kontakt


ACT Sozialversicherung
Mag. Susanna Weiss
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 653 6360
E-Mail: susanna.weiss@act.at