Für den Versand von Gütern stellt ACT Transport unterschiedliche Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Mit transport.online wählen Sie die geeignete Transportart aus und erteilen einen Transportauftrag. Je nach Transportart, Beförderungsgut und Lieferort werden unterschiedliche Dokumente (Frachtbriefe, Zolldokumente, Bescheinigungen usw.) benötigt.
Informationen zu einzelnen Transportarten und erforderlichen Dokumenten, sowie auch Formulare mit Ausfüllhilfe und Mustervorlagen wurden auf dieser Seite zusammengefasst.
Tarife für Briefe und Päckchen
Die Post AG hat die Tarife für Briefe und Päckchen geändert. (Stand 1. Nov 2022) Der Kunde kann zwischen der Zustellung am nächsten Tag (Prio) oder in zwei, drei Tagen (Eco) oder erst in vier, fünf Tagen (Eco-Business) wählen. Die ACT-Post ermöglicht lediglich die Prio Zustellung.
Hier finden Sie Höchst- und Mindestmaße sowie Gewichtsgrenzen für Postformate: Briefe / Päckchen und Pakete
Dokumente im Post-Versand:
a) in Österreich und innerhalb der EU sind keine Transportdokumente für Briefe, Päckchen und Paketen notwendig.
b) außerhalb der EU benötigen Sie für den Versand
-
- von Paketen den Paketkarte CP71 (Aufgabeschein) und Zollerklärung CN23
- von Briefen und Päckchen bis zu einem Wert von 359,00 Euro einen Zollzettel CN22.
Informationen und Dokumente zum Versand außerhalb EU siehe ACT-ZOLLAMT
Für den Versand mit dem Paketdienst wird ein Paketschein benötigt.
Für den Versand außerhalb EU ist eine Zollinhaltserklärung für Kurierdienste erforderlich.
CMR Frachtbrief mit Ausfüllhilfe
CMR-Frachtbrief ist das Beförderungsdokument für den Straßentransport, welches eine Lkw-Ladung ausweist und regelt die frachtrechtlichen Gestaltung des grenzüberschreitenden Warentransports mit Kraftfahrzeugen. CMR – frz. „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“; dt. „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“
BEX Frachtbrief (Stückgutsendungen)
BEX Schein ist für die Stückgutsendungen (einzelne Verpackungseinheiten wie zB. ein Paket, eine Palette usw.) erforderlich.
CIM Frachtbrief mit Ausfüllhilfe (Wagenladungsverkehr)
CIM Frachtbrief benötigen Sie im Wagenladungsverkehr (eine vollständige Eisenbahnwaggon-Ladung, Einzelwagen- oder Ganzzugbeförderung). Der Bahnfrachtbrief ist ein Beförderungsdokument für den Transport per Eisenbahn, welches für die Vertragsstaaten ein einheitliches Recht hinsichtlich Form und Inhalt des Eisenbahnfrachtvertrags schafft. CIM – frz. „Convention International concernant le transport des Marchandises par chemin de fer“, dt. „Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr“
Luftfrachtbrief – Air Waybill (AWB): Der Air Way Bill ist ein in Inhalt und Form international vereinheitlichtes Beförderungsdokument der IATA nach dem Warschauer Abkommen von 1929 und ist international als alleiniges Warenbegeleitpapier im Luftverkehr anerkannt.
Seefrachtbrief (Schiffskonossement)
Seefrachtbrief – Sea Waybill, Liner Waybill: Der Seefrachtbrief weist den „An Bord“-Verlader der Ware aus und kann in jenen Fällen verwendet werden, in welchen kein Konnossement notwendig ist. Für die Entgegennahme der Ware ist die Vorlage des Seefrachtbriefs durch den darin genannten Empfänger nicht notwendig.
Im See- und Binnenschiffverkehr tritt an die Stelle des Frachtbriefs überwiegend das Konnossement.
Konnossement, B/L – Bill of Lading: Beim Konnossement (frz. connaissement = Anerkennung) handelt es sich um ein vom Verfrachter ausgestellten Ladeschein im See- und Binnenschifftransport, der die Rechtsbeziehung zwischen dem Verlader, dem Verfrachter und dem Empfänger der beförderten Ware regelt. Es kann eine Bestätigung des Verfrachters über die Übernahme der Waren zur Verschiffung (Empfangs- / Übernahme-Konnossement, Received for Shipment B/L) oder eine Bestätigung über die Verbringung der Waren an Bord (Bord-/Verlade-Konnossement, On Board B/L, Shipped on Board B/L) sein. Darüber hinaus beinhaltet es die Verpflichtung des Verfrachters, die Waren zum Bestimmungshafen zu befördern und gegen Rückgabe des Konnossements an den legitimierten Inhaber des Konnossements auszuliefern.
Versand von Brief- und Paketsendungen bis 5 Kg innerhalb von Wien.