Produktpiraterie

Fälschung von Markenprodukten unter Missachtung von Urheber- und Markenrechten

Der Kauf von Fälschungen wird von vielen Konsumentinnen und Konsumenten oft als ‚Kavaliersdelikt‘ abgetan oder nur unter dem Gesichtspunkt der Geldersparnis . für ein vermeintlich günstiges ‚Schnäppchen‘ gesehen. Was dabei aber vielfach nicht bedacht wird ist, dass Plagiate auch eine ernste Bedrohung für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen können.

Beim Online-Shopping sollte immer auch bedacht werden, dass ein vermeintlich besonders günstiges Produkt vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine billige, qualitativ minderwertige Fälschung ist.

Bei Online-Einkäufen außerhalb der EU sollte daher – neben den Zollvorschriften – auch beachtet werden, dass der Zoll bei Sendungen mit Pirateriewaren (sog. Waren, die ein Recht geistigen Eigentums verletzen) nach der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 tätig werden muss. Die Folge können dann durch die Rechtsinhaber angestrengte Verfahren oder – sofern alle Beteiligten zustimmen – eine Vernichtung oder Zerstörung der Pirateriewaren sein.

 

Weitere Informationen siehe BMF>Produktpiraterie