Intrastat (Handelsstatistik innerhalb EU)
Was ist INTRASTAT?
Intrastat ist die Statistik des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dient dem Zweck, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Österreichs in den vielfältigsten Gliederungen bereitzustellen. Solche Ergebnisse werden von den Gemeinschaftsorganen, den nationalen Regierungen, Wirtschafts- und Unternehmensverbänden, Institutionen der Marktforschung und Marktbeobachtung sowie Unternehmen benötigt, um u.a. Analysen über die eigene europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Import- und Exportabhängigkeit bei einzelnen Gütern und Branchen im Intrahandel durchführen zu können. Die Abgabe der Intrastat ist ab einem gewissen Handelsvolumen Pflicht.
Wer muss eine Intrastat - Meldung abgeben? Wer ist meldepflichtig?
Die Meldepflicht besteht grundsätzlich für jede natürliche oder juristische Person, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Versand und Eingänge) - auch unentgeltlich - tätigt. Diese Person muss über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) verfügen. Ebenso muss der innergemeinschaftliche Warenverkehr die jährliche Gesamtsumme von EUR 500.000,-- erreichen oder übersteigen.
Achtung:
Wird im realen Wirtschaftsleben der Meldepflicht nicht nachgekommen, erhält der/die Auskunftspflichtige nach einer ersten Mahnung einen RSB-Brief mit der Aufforderung zur Meldung. Wird dieser Aufforderung
weiterhin nicht Folge geleistet, ist die Statistik Austria verpflichtet, diesen Tatbestand dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten. Diese Behörden können in weiterer Folge Strafen verhängen.
Wann muss die Intrastat - Meldung vorgenommen werden?
Wurde der Schwellenwert von EUR 500.000,-- im laufenden Jahr überschritten, sind ab dem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgte, statistische Meldungen bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats an die
Statistik Austria abzugeben. Berichtszeitraum ist der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat und die Mehrwertsteuer fällig geworden ist. Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten die Intrastat-Meldungen kontinuierlich wöchentlich oder dekadenweise übermittelt werden. Spätestens aber am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats müssen alle Teilmeldungen bzw. eine Gesamtmeldung des Berichtsmonats abgesandt worden sein.
Wie wird die Intrastat - Meldung vorgenommen?
Um die Intrastat - Meldung kennen zu lernen, empfiehlt es sich das
INTRASTAT - Portal - Anmeldung. der homepage der STATISTIK AUSTRIA anzuwählen.
Dort findet man eine entsprechende Ausfüllhilfe und vor allem die Möglichkeit mit Hilfe einer
"Demo UID" die Anmeldung zu üben.
Weiterführende Informationen dazu bietet die Statistik Austria