Exportgarantie

Mit einer Ausfallshaftung des Bundes („Exportgarantie“) können sich exportierende Unternehmen gegen Zahlungsverzug, Zahlungsausfall und auch gegen Vertragsstorno durch ihren ausländischen Vertragspartner absichern.
Neben den wirtschaftlichen Tatbeständen sind auch politische (z.B. Krieg, Embargo, Devisentransferbeschränkungen nach Österreich) gedeckt.

Mehr Informationen, Quiz und Übungstool finden Sie unter ACT-Exportgarantie