Einfuhrumsatzsteuer

Warenlieferung aus dem Drittland

Gelangt ein Gegenstand vom Drittland (das sind alle Länder außerhalb des Gebiets der Europäischen Union, z.B. Schweiz, USA, Japan) nach Österreich, so wird neben allfälligen Zöllen auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als Ausgleich für die im Inland bestehende Besteuerung eingehoben. Die EUSt ist eine Eingangsabgabe für die die Bestimmungen des Zollkodex der Union Anwendung finden.

Verfahren zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer

Für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer gibt es grundsätzlich zwei Verfahren:

  • Sie wird beim zuständigen Zollamt bezahlt (Überweisung an das Abgabenkonto oder bar an der Amtskasse).
  • Seit 2003 besteht auch die Möglichkeit, die EUSt unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr an das Zollamt zu entrichten. Die EUSt wird direkt auf dem Steuerkonto des Unternehmers vorgeschrieben und kann gleichzeitig in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Vorteil liegt darin, dass die EUSt nicht vorzufinanzieren ist.

Die Übungsfirmen entrichten die EUSt ausschließlich durch die Überweisung an das Abgabenkonto.

Ermittlung der EUSt

Die EUSt-Bemessungsgrundlage entspricht dem Wert einer Ware am Bestimmungsort ( = Zollwert + Transportkosten bis zum Bestimmungsort + Zoll)

Entstehung der Steuerschuld

Die Steuerschuld entsteht nach zollrechtlichen Vorschriften im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr.

Wer kann die bezahlte EUSt als Vorsteuer geltend machen?

Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wer beim Grenzübertritt umsatzsteuerlich verfügungsberechtigt war. Wurde die EUSt an den Spediteur bezahlt, benötigt der Warenempfänger zur Durchführung des Vorsteuerabzuges von diesem den Zahlungsbeleg oder einen vom Zollamt zu diesem Zwecke ausgestellten Ersatzbeleg.

Der Vorsteuerabzug steht in diesem Verfahren im Monat der Entrichtung der EUSt zu.

Wie wird die EUSt entrichtet? 

Die an das Zollamt entrichtete Einfuhrumsatzsteuer wird in der Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U 30) in der Zeile „Einfuhrumsatzsteuer“, Kennziffer 061 eingetragen. 

Quelle und weitere Informationen siehe  WKO