e-Zoll
Die elektronische Zollanmeldung ist das Verfahren zur elektronischen Abgabe der Zollanmeldung für die Wirtschaftsbeteiligten.
Die Europäische Union hat ein einheitliches Zollsystem und somit ist der Zollkodex der Union in allen EU-Staaten verpflichtend anwendbar. Die Abgabe von Zollanmeldungen hat zwingend in e-zoll zu erfolgen; dies gilt auch für Zollanmeldungen für Zollabfertigungen am Amtsplatz.
e-zoll ist der vollständige, papierlose und IT-gestütze Austausch von Informationen und die Speicherung von Daten. Mittels einer geeigneten Software werden, die beim Wirtschaftsbeteiligten (= Empfänger, Versender oder Anmelder) erfassten Daten von der Zollverwaltung übernommen und in weiterer Folge auch verarbeitet.
Schriftliche Zollanmeldung ist nur mehr bei Zollstellen mit Reiseverkehr (Flughäfen und Grenzzollämter zur Schweiz) zulässig. Das betrifft Zollanmeldungen, welche von Reisenden für die von ihnen mitgeführten Waren abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Zollabfertigungsverfahren finden Sie unter BMF>e-zoll
Für Übungsfirmen wurden alle Informationen aufbereitet und sind unter ACT Zollamt zu finden.