Informationen
Jeder von uns hat schon die Staatsgrenze überquert oder wird sie einmal überqueren. Viele Gründe bewegen uns, neue Länder, Leute und Kulturen kennenzulernen. In unserer Freizeit unternehmen wir Städtetrips, Urlaubsreisen zum Entspannen oder erleben Abenteuer in exotischen und fernen Ländern auf der Suche nach neuen Herausforderungen, Erfahrungen und Erlebnissen.
Auf unserem Bildungsweg sind es Sprachreisen, Studienaufenthalte und Praktika, die uns ins Ausland führen. Beruflich sind wir dann in der ganzen Welt unterwegs, um Geschäfte anzubahnen und neue Märkte zu erschließen. Was ist bei einer Auslandsreise zu berücksichtigen? Welche Auskünfte sind einzuholen? Wo sind hilfreiche Informationen zum Beispiel bezüglich mitgebrachter Waren zu finden?
Spätestens bei einer Online-Shoppingtour wird klar, wie gegenwärtig der Außenhandel und der Zoll sind. Worauf ist beim Versandhandel zu achten? Welche Zollabgaben sind wie und an wen zu entrichten? Wie viel hat das Online-Schnäppchen tatsächlich gekostet?
Zum Geburtstag schicken Sie Ihrer Freundin ein Geschenk. Ihrem Geschäftspartner aus der Schweiz senden Sie ein Paket mit Handelswaren. Muss eine Privatsendung deklariert werden? Welche Dokumente sind erforderlich? Wir helfen Ihnen, sich einen Überblick zu verschaffen!
Haben Sie etwas zu verzollen?
Diese Frage hört man in Österreich nur mehr im Reiseverkehr an den EU-Außengrenzen zur Schweiz und zu Liechtenstein und auf den internationalen Flugplätzen.
Im internationalen Warenverkehr sind Export- und Import- Zollabfertigungen jedoch alltägliche Aufgaben. Jede über die Außengrenze der EU transportierte Warensendung ist zu einem Zollverfahren durch die Abgabe einer Zollanmeldung anzumelden.
- EXPORT – Ausfuhrverfahren (Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft)
- IMPORT – Überführung in den freien Verkehr (Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft)
Jährlich mehr als 4,5 Millionen Zollanmeldungen in Österreich unterstreichen die Bedeutung der Kenntnisse des Zollrechts. (wko.at)
Wann ist eine Zollanmeldung erforderlich?
In das / aus dem Zollgebiet der EU zu verbringende Waren sind der Einfuhrzollstelle bzw. Ausfuhrzollstelle zu gestellen (Gestellung – Abgabe einer Zollanmeldung).
Für folgende Waren ist die Abgabe einer Zollanmeldung erforderlich:
- nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren
- außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen
(Freimengen und Freigrenzen sind unter Einreisebestimmungen und Postversand nachzulesen) - Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen
Zoll von
A bis Z
TARIC – Zolltarifdatenbank der Europäischen Union. Sie beinhaltet Zollsätze aller Waren. Dafür ist eine Zolltarifnummer erforderlich. Für die Suche nach der Warenbeschreibung (Warenbezeichnung) klicken Sie hier.
e-zoll (Zollanmeldung)
„e-zoll“ steht für die elektronische Zollabfertigung, das Verfahren zur elektronischen Abgabe der Zollanmeldung.
Die Europäische Union hat ein einheitliches Zollsystem und somit ist der Zollkodex der Union in allen EU-Staaten verpflichtend anwendbar.
Die Abgabe von Zollanmeldungen hat zwingend in e-zoll zu erfolgen; dies gilt auch für Zollanmeldungen für Zollabfertigungen am Amtsplatz. (e-zoll ist der vollständige, papierlose und IT-gestützte Austausch von Informationen und die Speicherung von Daten)
Schriftliche Zollanmeldung ist nur mehr bei Zollstellen mit Reiseverkehr (Flughäfen und Grenzzollämter zur Schweiz) zulässig. Das betrifft Zollanmeldungen, welche von Reisenden für die von ihnen mitgeführten Waren abgegeben werden.
Tipps für die Einreise nach Österreich
Rückkehr aus dem Ausland: Was muss ich bei Einreise nach Österreich beachten?
Was darf ich nach Österreich einführen? Welche Einfuhrverbote, Einfuhrbeschränkungen gelten? Welche Freimengen und Freigrenzen gibt es für Waren für den persönlichen Gebrauch?
Aktuelle Informationen unter:
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- Finanzamtsuche
- Zoll – die Zollbestimmungen, die bei der Einreise nach Österreich zu beachten sind
Downloads: Tätigkeiten auf einen Blick
Online-Shopping in Drittland, EUSt und Zoll, Produktpiraterie und Tipps
Postversand
Für alle Postsendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro ist eine elektronische Zollanmeldung im „e-zoll“ Verfahren erforderlich. Das ACT Zollamt / Zollstelle Post veranlasst die Ausfuhrabfertigung und erstellt das entsprechende Ausfuhrbegleitdokument.
Einfuhr
Für Privatsendungen und für kommerzielle Waren bis zu einem Gesamtwert von 1.000 Euro ist für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Zollinhaltserklärung des Absenders erforderlich. Fehlt die Zollinhaltserklärung oder wird die Wertgrenze bei kommerziellen Waren überschritten, ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung durch den Empfänger erforderlich.
Welche Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten sind im Postversand abgabenfrei?
Welche Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten sind im Postversand abgabenfrei?
Seit 01.07.2021 gibt es keine 22 Euro-Freigrenze für Warenimporte aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) mehr. Das bedeutet, dass jede Warensendung ab diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegt, unabhängig von ihrem Warenwert. Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro sind auch zollfrei. (siehe auch Online-Shopping).
Für private Geschenksendungen besteht die Abgabenfreiheit sogar bis zu einem Warenwert von 45 Euro.
Der Einfuhr dürfen keine Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen entgegenstehen.
Aktuelle Informationen zu Höchstmengen
Wann fallen Abgaben beim Online-Einkauf in Drittländern an?
Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an. Bei einer Warenbestellung in einem Drittland sollten die Importnebenkosten nicht unterschätzt werden. Dazu zählen:
- Versandspesen
- Zoll (Ab einem Warenwert von 150 Euro ist Zoll zu entrichten. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.)
- Einfuhrumsatzsteuer (Ausnahme: Import-One-Stop Shop (IOSS) – die österreichische USt wird vom Händler in Rechnung gestellt und abgeführt, Waren im Höchstwert von 150 EUR)
- Sonderabgaben (Verbrauchsteuern)
Die Zollinhaltserklärung (Deklaration), ist jener Aufkleber am Paket, der über Art und Wert der Sendung informiert.
- Nicht abgabenfrei sind: Tabak und Tabakwaren (die Bestellung von Tabak und Tabakwaren ist generell verboten), Parfums, Toilette-Wasser und alkoholische Erzeugnisse
- Wichtig: Allfällige Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote sind aber auch bei solchen Sendungen zu beachten!
Die Post meldet die Warensendung an und zahlt die Abgaben, die sie bei der Zustellung inklusive eines Entgelts (Importtarif) für diese Dienstleistung einhebt.
Informieren Sie sich bei der Post AG > Info-Video und Rechenbeispiele für Berechnung der EUSt und Importkosten > POST ZOLL IMPORT
Produktpiraterie
Der Kauf von Fälschungen wird von vielen Konsumentinnen und Konsumenten oft als „Kavaliersdelikt“ abgetan oder nur – unter dem Gesichtspunkt der Geldersparnis – für ein vermeintlich günstiges „Schnäppchen“ gesehen. Was dabei aber vielfach nicht bedacht wird ist, dass Plagiate auch eine ernste Bedrohung für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen können.
Beim Online-Shopping sollte immer auch bedacht werden, dass ein vermeintlich besonders günstiges Produkt vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine billige, qualitativ minderwertige Fälschung ist.
Bei Online-Einkäufen außerhalb der EU sollte daher – neben den Zollvorschriften – auch beachtet werden, dass der Zoll bei Sendungen mit Pirateriewaren (sog. Waren, die ein Recht geistigen Eigentums verletzen) nach der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 tätig werden muss. Die Folge können dann durch die Rechtsinhaber angestrengte Verfahren oder – sofern alle Beteiligten zustimmen – eine Vernichtung oder Zerstörung der Pirateriewaren sein.
Weitere Informationen zur Produktpiraterie
Nützliche Tipps für einen problemlosen Online Einkauf in Drittländern
- Informieren Sie sich wie hoch die Zollsätze, eventuelle Sonderabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer für Ihr gewünschtes Produkt ist. Liegen Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen vor?
- Beachten Sie die Höhe der Versandkosten, da diese ein vermeintlich günstiges Angebot erheblich verteuern können!
- Die Ware soll zum Nettopreis ausgewiesen sein und auch so bestellt werden, sonst zahlen Sie doppelte Steuer: die ausländische Mehrwertsteuer und die österreichische Einfuhrumsatzsteuer.
- Bei unbestellter Ware oder, wenn bei der Postzustellung ersichtlich ist, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, verweigern Sie die Annahme!
- Achtung: Bei Rücksendung von bestellten und bereits importierten Waren aus Drittländern ist eine Rückerstattung der Einfuhrabgaben nicht vorgesehen!
Kontakt
Zoll – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 653 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at